Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO
Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung unsere Prüfingenieure im Namen der GTÜ berechtigt, Oldtimer-Gutachten in Bielefeld gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Unsere Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen der GTÜ. Wir setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Für Fragen zu ihrem Oldtimer, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Prüfingenieur in Bielefeld. Unser Prüfer kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.
Als Oldtimer-Liebhaber können Sie sich auch gerne auf der Seite unseres Partners GTÜ im Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.
